BDS-Aktivisten zu Schadensersatz verurteilt
Das Jerusalemer Magistratsgericht hat entschieden, dass zwei neuseeländische Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsaktivisten für ihre Rolle bei der Absage eines geplanten Lorde-Konzerts in Tel Aviv Schadenersatz in Höhe von NIS 45.000 (etwa EUR 10.700) zahlen müssen. Die Richterin Mirit Fohrer entschied, dass die Aktivisten Justine Sachs und Nadia Abu-Shanab den Schadenersatz an drei in der Klage genannte israelische Minderjährige zahlen müssen, die Tickets für das Konzert gekauft hatten. Die Klage wurde im Januar von der Rechtsanwältin Nitsana Darshan-Leitner, Präsidentin der Shurat HaDin NGO, eingereicht. Im vergangenen Dezember kündigte die neuseeländische Sängerin Lorde ein Konzert in Tel Aviv an, das für Juni 2018 geplant war. Nach einer Boykottkampagne und intensivem Druck der sozialen Medien zog sich die Sängerin aus dem Konzert zurück und sagte: “Ich habe viele Gespräche mit Leuten geführt, die viele Meinungen hatten, und ich denke, die richtige Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt ist, die Show abzusagen”. Lorde hatte zuvor auf Twitter auf einen offenen Brief von Sachs und Abu-Shanab auf der neuseeländischen Website Spinoff geantwortet. In dem Brief wird Lorde aufgefordert, das Konzert abzusagen, da “das Spielen in Tel Aviv als Unterstützung der Politik der israelischen Regierung angesehen wird”. Im Januar reichte Shurat HaDin eine Klage im Namen von Shoshana Steinbach, Ayelet Wertzel und Ahuva Frogel ein. Die drei kauften Tickets, um Lorde zu sehen. Das Geld wurde nach Absage der Show zurückerstattet. Die Klage verlangte für jeden der Jugendlichen einen Schadenersatz von NIS 15.000 mit der Begründung, dass sein “künstlerisches Wohlergehen” ebenso geschädigt wurde wie seine Freizeit, “und vor allem Schaden am guten Ruf als Israelis und Juden” beigefügt habe. Die Klage besagt, dass Lordes ihre Antwort auf Twitter auf den Brief Sachs und Abu-Shanab geschrieben hat und so einen direkten Zusammenhang mit der Absage des Konzertes besteht. Fohrer entschied, dass die Aktivisten neben den NIS 45.000 (mehr als EUR 12.000) Strafe auch fast NIS 11.000 Anwaltskosten zahlen müssen. Die Klage zitierte das umstrittene israelische Anti-Boykott-Gesetz von 2011, das Zivilklagen gegen Personen zulässt, die einen Boykott des Staates fordern. Kritiker haben gesagt, dass das Gesetz dazu diene, die freie Meinungsäußerung zu ersticken, während andere die harte Haltung gegenüber dem anti-israelischen Aktivismus unterstützen. (israellawcenter, ToI, NYTimes, ynet) TS