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ILI News, Israeltag, Deutscher & Europäischer Israelkongress

Politik

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte.

“In den letzten Tagen haben die israelischen Behörden erneut Schritte zum weiteren Siedlungsausbau in den besetzten Palästinensischen Gebieten genehmigt, darunter Ausschreibungen für ca. 1.100 Wohnungen in Ost-Jerusalem und weitere Planungsschritte für gut 600 Wohnungen in Ost-Jerusalem sowie 1.000 Wohnungen in verschiedenen Teilen des Westjordanlands. Die Bundesregierung lehnt alle einseitigen Schritte ab, die eine Zwei-Staaten-Lösung gefährden. Dazu gehören auch völkerrechtswidrige Siedlungen und Abrisse palästinensischer Strukturen im C-Gebiet, die damit im Zusammenhang stehen. Das Nahost-Quartett hat 2016 die Parteien zu konkreten Schritten aufgefordert, damit die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung erhalten werden. Dafür wird sich die Bundesregierung weiterhin einsetzen.” ILI-News hat daraufhin an das AA in Berlin eine schriftliche Anfrage geschickt. Die Antwort steht noch aus. “Sie verurteilen ,Siedlungsausbau in den besetzten Palästinensischen Gebieten’. Wann, von wem und mit welchen Formulierungen wurden das sogenannte C-Gebiet im Westjordanland zu ,besetzten Palästinensischen Gebieten’ erklärt? Gleiches gilt für Ost-Jerusalem. Soweit mir die Geschichte dieses Gebietes bekannt ist, hat Israel diese Gebiete 1967 von Jordanien erobert und sind deshalb bestenfalls ,besetzte jordanische Gebiete’. Meines Wissens erhielten die Palästinenser erstmals 1994 die sogenannten Autonomiegebiete zur Selbstverwaltung. Dort baut Israel meines Wissens keine Wohnungen oder gar Siedlungen. Ebenso bitte ich Sie, mir das Völkerrecht zu nennen (möglichst im Wortlaut), gemäß dem die Siedlungen ,völkerrechtswidrig’ seien”. TS

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