Hamas-Gelder bleiben eingefroren
Die EU kann die Palästinenserorganisation Hamas weiter als terroristisch einstufen und deshalb ihre Gelder auf EU-Konten einfrieren. Das entschied das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Auf ihre Regierungsbeteiligung in den Palästinensischen Autonomiegebieten könne sich die Hamas nicht berufen, weil die Autonomiebehörde kein anerkannter Staat sei. Die Hamas verwies unter anderem auf ihre auf freien Wahlen gründende Regierungsbeteiligung in den Palästinensischen Autonomiegebieten im Westjordanland und im Gazastreifen. Im Gazastreifen sei sie zudem mehr als eine Partei. Dort habe sie staatliche Aufgaben übernommen. Das EuG ließ das nicht gelten. Das Wesen einer Organisation ändere sich nicht durch ihre Beteiligung an einer Regierung. Gemessen am Ziel der Terrorabwehr sei das Einfrieren der Hamas-Gelder nicht unverhältnismäßig. Gegen dieses Urteil kann die Hamas vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) berufen. (ORF) TS